AGB

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Fa. kremka GmbH

1. Geltung dieser Bedingungen
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen unter Verzicht des Bestellers auf seine eigenen
Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen. Diese gelten uns gegenüber nicht. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle
späteren Verträge mit dem Besteller und auch dann, wenn wir uns bei späteren Lieferungen nicht ausdrücklich auf diese Bedingungen berufen.
2. Vertragsinhalt
Für den Inhalt der von uns geschlossenen Verträge sind unsere schriftlichen Angebote oder Auftragsbestätigungen ausschließlich maßgebend.
Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung im Einzellfall verbindlich.
3. Preisstellung
Unser freibleibendes Angebot ist für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe bestimmt. Alle Preise sind Nettopreise und gelten zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (bzw. €-Zone).
4. Lieferungen
a) Die Versendung erfolgt in handelsüblicher (ggf. für Gefahrgut zugelassener) Verpackung. Ihre Lieferung ist generell versichert. Zur Abdeckung
des Transportrisikos schließen wir für Sie eine Transportversicherung ab. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind dem
Beförderungsunternehmen bei der Ablieferung anzuzeigen.
b) Angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Ihre Nichteinhaltung berechtigt den Besteller nur dann zum Rücktritt vom Vertrag oder zu
Schadenersatz, wenn eine angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist und uns grobes Verschulden an der Verzögerung trifft.
c) Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches wie höhere Gewalt, Betriebs- und Transportstörungen oder sonstige außergewöhnliche
Umstände im eigenen oder fremden Betrieb berechtigen uns, die Lieferfristen zu verlängern oder vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten.
d) Wir behalten uns vor, Teillieferungen zu erbringen, sofern das für eine zügigere Abwicklung vorteilhaft ist.
e) Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
5. Zahlung
a) Zahlungen haben zu den in unserer Auftragsbestätigung oder Rechnung besonders genannten Bedingungen und Fristen zu erfolgen. Wurden
besondere Bedingungen und Fristen nicht genannt, so werden Rechnungsbeträge generell per Banküberweisung beglichen.
b) Zahlungen sind nur unmittelbar an uns zu leisten und gelten mit Kasseneingang oder mit Gutschrift auf eines unserer Konten als erfolgt. Sie
werden jeweils auf die älteste Schuld verrechnet.
c) Zur Annahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet.
d) Wird eine bewilligte Zahlungsfrist nicht beachtet, so sind wir ohne Mahnung zur Berechnung von Verzugszinsen nach dem Sollzinssatz und
zum Rücktritt ohne Nachfristsetzung berechtigt. Von Nichtkaufleuten werden Zinsen erst nach Verzugseintritt erhoben.
e) Bei Ratenzahlung wird der gesamte Restbetrag zur Zahlung fällig, sobald der Besteller mit zwei Raten teilweise oder ganz in Rückstand
gerät.
f) Die Zurückbehaltung oder Aufrechnung gegen Zahlungspflichten ist ausgeschlossen, außer die Gegenforderung wird von uns nicht bestritten
oder wurde rechtskräftig festgestellt.
6. Änderungen
Preisänderungen, technische Änderungen im Sinne des Fortschritts sowie Änderungen in Form, Farbe und Oberflächenstruktur behalten wir uns
vor.
7. Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferte Ware geht erst nach Erfüllung aller Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Besteller in dessen Eigentum über.
Die Ware darf an Dritte nicht verpfändet, verliehen, oder zur Sicherung übereignet werden.
b) Der Besteller tritt uns seine Forderungen aus Weiterverkauf oder Weitervermietung der Ware, wozu er stets widerruflich im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt ist, zur Sicherung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ab. Der Besteller bleibt
stets widerruflich zur Einziehung der Forderungen berechtigt, er wird den Erlös zur Tilgung unserer Forderungen verwenden. Auf unser
Verlangen wird uns der Besteller die Drittschuldner benennen und diesen die Abtretung anzeigen. Übersteigen die uns gewährten Sicherungen
den Wert unserer Forderungen um als 30%, so sind wir auf Anforderung zur teilweisen Freigabe von Sicherungsrechten bereit
c) Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Dritte gegen unsere Vorbehaltswaren oder Sicherungsforderungen hat der Besteller den
Vollstreckungsbeamten über unsere Rechte aufzuklären und uns unverzüglich Nachricht zu geben. Alle unserer Interventionskosten trägt der
Besteller.
d) Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Bestellers sind unsere Vorbehaltswaren sowie die an uns abgetretenen Forderungen
auszusondern und in einer genauen Aufstellung anzuzeigen.
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8. Gewährleistung
a) Der Besteller ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschaffenheitsfehler zu überprüfen. Beanstandungen wegen
Mengen- oder Beschaffenheitsfehlern müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden und uns spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt
der Lieferung und bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Entdeckung zugegangen sein.
b) Bei Beschaffenheitsfehlern hat der Besteller unter Ausschluss vom Rücktritt des Vertrages und Minderung ein Recht auf Nachbesserung oder
auf kostenfreie Ersatzlieferung. Die Pflicht zur Mängelbeseitigung entfällt ganz, wenn uns der Besteller nicht die dazu erforderliche
angemessene Zeit und Gelegenheit einräumt. Nur wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zu einer Behebung des Mangels führen, ist
der Besteller zur zum Rücktritt des Vertrages oder zur Minderung berechtigt.
c) Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch von uns gelieferte Gegenstände verursacht werden, außer
es liegt grobe Fahrlässigkeit unsererseits vor.
9. Leistungsvorbehalt
Wird nachträglich vor der endgültigen Abwicklung des Auftrages eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers
bekannt, so können wir die Zahlungsbedingungen einseitig ändern, insbesondere die Forderungen sofort fällig stellen, Sicherheit verlangen oder
vom Vertrag zurücktreten. Sind wir aus diesem oder anderen Gründen zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Rücknahme unserer Waren genötigt,
so können wir für den Gebrauch oder die Wertminderung eine angemessene Vergütung berechnen.
10. Geltung dieser Bedingungen für Nichtkaufleute
Die Ziffern 3, 4c und 7 dieser Bedingungen gelten nur bei Verträgen mit einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes und gegenüber
einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Für Nichtkaufleute gelten die
entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
Für unsere Gewährleistungspflicht gegenüber Nichtkaufleuten gilt jedoch, dass wir bei Sachmängeln zunächst zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung berechtigt sind. Erst bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller insoweit Minderung des

Verkaufspreises oder Wandlung des Vertrages verlangen.
Ziffer 1 dieser Bedingungen gilt gegenüber Nichtkaufleuten mit der Maßgabe, dass die Vereinbarung dieser Bedingungen für einen bestimmten
Vertrag nicht auch zugleich für spätere Verträge gilt.
11. EDV-Kundenkartei
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten — soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig
(§ 26 BDSG) - mittels EDV speichern und verarbeiten.
12. Übertragbarkeit
Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung sind Vertragsrechte und pflichten auf Dritte nicht übertragbar.
13. Gerichtsstand
Die Vertragsbeziehung unterliegt unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Kaufrechts dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand und Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dem Liefervertrag ist Mannheim. Alle sich aus dem Lieferverhältnis mit
Vollkaufleuten oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften ergebenden Streitigkeiten, insbesondere auch solche aus Wechsel oder Scheck, sind
im ausschließlichen Gerichtsstand zu entscheiden.
14. Teilunwirksamkeit dieser Bedingungen
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
15. Änderungen dieser Bedingungen
Der Besteller kann sich auf eine Vereinbarung mit der diese Bedingungen abgeändert werden nur dann berufen, wenn diese Vereinbarung von
uns schriftlich bestätigt wurde.